Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.08.2011 - I-15 W 557/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10366
OLG Hamm, 10.08.2011 - I-15 W 557/10 (https://dejure.org/2011,10366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2011 - I-15 W 557/10 (https://dejure.org/2011,10366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2011 - I-15 W 557/10 (https://dejure.org/2011,10366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Bewilligung eines Dauerwohnrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Bewilligung eines Dauerwohnrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maßstab für die Auslegung eines eingetragenen Dauerwohnrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Herford - HF-6944
  • OLG Hamm, 10.08.2011 - I-15 W 557/10

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2011 - 15 W 557/10
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2011 - 15 W 557/10
    Soweit über die dingliche Einigung hinaus ein unbedingtes Recht eingetragen ist, tritt teilweise Grundbuchunrichtigkeit ein (BGH NJW 1990, 112/114; BayObLG MittBayNot 1998, 256; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 7).
  • OLG München, 11.06.2012 - 34 Wx 115/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer durch den Tod des Berechtigten befristeten

    15 Das Grundbuchamt war nicht gehindert - im Gegensatz sogar dazu verpflichtet -, den Inhalt der Vormerkung sowohl auf der Grundlage der Eintragung im Grundbuch als auch in Verbindung mit der in der Eintragung in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung (§ 874 BGB) auszulegen (vgl. OLG Hamm NZM 2012, 318).

    Soweit über die dingliche Einigung hinaus ein unbedingtes Recht eingetragen ist, liegt teilweise Grundbuchunrichtigkeit vor (siehe BGH NJW 1990, 112/114 unter 3.a; BayObLG NJW-RR 1998, 1025; OLG Hamm NZM 2012, 318/319).

  • OLG Celle, 20.03.2014 - 4 W 51/14

    Erforderlichkeit der Bewilligung der Erben des Berechtigten zur Löschung eines

    Sie muss deshalb in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden; eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung ist insoweit nicht zulässig (vgl. z. B. Bauer/von Oefele-Knothe, GBO, 3. Aufl., § 44 Rn. 41 Palandt/Bassenge, a. a. O., § 874 Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 10. August 2011 - 15 W 557/10, juris Rn. 20).
  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19

    Grundbuchberichtigung, Zwischenverfügung, Berichtigungsbewilligung,

    Nach ganz überwiegender Auffassung betreffen Bedingungen oder Befristungen eines Rechts dessen Bestand und nicht lediglich dessen näheren Inhalt, mit der Folge, dass allenfalls wegen der näheren Ausgestaltung der Bedingung/Befristung auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann, während die Bedingtheit/Befristung in den Eintragungsvermerk selbst aufgenommen werden muss (OLG München MittBayNot 2017, 248f; OLG Celle FGPrax 2014, 150; Senat NZM 2012, 318f; MK/BGB-Kohler, a.a.O., Rdn.6; Staudinger/Heinze, a.a.O., Rdn.21; Palandt/Herrler, BGB 79.Aufl., § 874 Rdn.5; BeckOK-BGB/Eckert, (2020), § 874 Rdn.16; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4.Auflage, § 44 Rdn.46; Demharter, GBO, 31.Auflage, § 44 Rdn.20).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2021 - 5 W 52/21

    Zur Auslegung einer im Grundbuch als "befristet" eingetragenen

    Maßgeblich für den Inhalt des eingetragenen Rechts ist nicht der Eintragungsvermerk, sondern die zugrunde liegende Bewilligung, deren Inhalt das Grundbuchamt auch nicht durch abweichende Eintragungen verändern kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 79/88, NJW 1990, 112; OLG Hamm, NZM 2012, 318; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 7).

    Wurde lediglich ein bedingtes oder befristetes Recht zur Eintragung bewilligt, dann aber - infolge fehlender Aufnahme in den Eintragungsvermerk - ein unbedingtes oder unbefristetes Recht eingetragen (§ 873 BGB), so entsteht gleichwohl materiell-rechtlich nur ein bedingtes oder befristetes Recht (BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882; BayObLG, NJW-RR 1998, 1025; OLG Hamm, NZM 2012, 318; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 7; insbes.

    Ist die Eintragungsbewilligung - wie hier - in einer notariellen Urkunde enthalten, können zur Auslegung der Eintragung nur die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen herangezogen werden; darauf, was derjenige gewollt hat, auf dessen Bewilligung sich die Eintragung gründet, kommt es dagegen nicht an (OLG Hamm, NZM 2012, 318; BayObLG, FGPrax 2002, 151; Demharter, a.a.O., § 53 Rn. 4).

  • KG, 17.04.2020 - 1 W 262/19

    Grundbuchverfahren: Nachweis des Erlöschens einer subjektiv-persönlichen Reallast

    Nach weit verbreiteter Meinung muss die Tatsache, dass ein Recht befristet oder bedingt ist, als solche aus dem Grundbuch selbst ersichtlich sein, weil die Befristung oder Bedingung nicht zum Inhalt des Rechts gehört (OLG München, FamRZ 2013, 733; OLG Hamm, NZM 2012, 318, 319; FGPrax 2011, 10, 11; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 266, 1306a; Demharter, a.a.O., § 44, Rdn. 20; Palandt/Bassenge, BGB, 79. Aufl., § 874, Rdn. 5).

    Im Verfahren auf Löschung der Reallast gem. § 22 Abs. 1 GBO muss sich die Befristung dann aber wenigstens aus der im Eintragungsvermerk in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergeben (OLG Hamm, NZM 2012, 318, 319).

  • KG, 19.04.2016 - 1 W 1006/15

    Grundbuchberichtigung: Löschung des Vorkaufsrechts des ausgeschiedenen

    Vielmehr muss die Tatsache, dass ein Recht befristet oder bedingt ist, als solche aus dem Grundbuch selbst ersichtlich sein, weil die Befristung oder Bedingung nicht zum Inhalt des Rechts gehört (OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 34 Wx 115/12 - juris; OLG Hamm, FGPrax 2011, 10, 11; Beschluss vom 10. August 2011 - 15 W 557/10 - juris; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 266, 1409a; Demharter, a.a.O., § 44, Rdn. 20; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 874, Rdn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht